der Stadt Mönchengladbach
Regelung gilt ab Montag, 17. Januar
In Anbetracht der aktuellen Infektionslage hat die Stadt Mönchengladbach entschieden, dass ab Montag, dem 17. Januar, in allen Verwaltungsgebäuden das Tragen einer FFP2-Maske (oder einer vergleichbaren filtrierenden Halbmaske wie KN95) für Besucherinnen und Besucher sowie die Dienstkräfte zur Pflicht wird. FFP2 Masken bieten einen besseren Schutz vor Infektionen als zum Beispiel OP-Masken oder Textilmasken.
FFP2-Maskenpflicht in allen Verwaltungsgebäuden
